Unser Pflegeangebot
Lernen Sie uns unverbindlich kennen!
Damit Sie sich selbst ein Bild von der Tagespflegeeinrichtung machen können, laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Probetag ein. Sie und Ihre Angehörigen bekommen einen ersten Einblick in unsere Tagesabläufe, Aktivitäten, und die Einrichtung.
Bei einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen und klären mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung für Sie passend ist und welche Pflegemaßnahmen wir Ihnen anbieten können.
Transparenz ist für uns selbstverständlich
Wir informieren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen. Erklären, welche Anträge bei der Pflegekasse erforderlich sind, und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung. So wissen Sie von Anfang an, worauf Sie vertrauen können – fachlich, menschlich und finanziell.
1.
Betreuung u. Aktivierung
Unser Pflegefachpersonal, sowie die Betreuungskräfte kümmern sich um die Bedürfnisse und Wünsche der Tagesgäste.
Durch ein gezieltes Betreuungs- und Aktivierungsangebot, werden Mobilität und Selbstständigkeit gefördert und erhalten.
2.
Behandlungspflege
Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung, kann ein Arzt Behandlungspflegeleistungen verordnen. Aufgrund dieser ärztlichen Verordnung können Tagesgäste bei der Einnahme von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel u.a. unterstützt werden.
3.
Verpflegung
Zu unserem Verpflegungsangebot zählt ein reichhaltiges Frühstück, ein abwechslungsreicher Mittagstisch, sowie Kaffee und Kuchen. Wir kochen und backen täglich mit frischen Zutaten selbst!
4.
Fahrdienst
Bei Bedarf befördert der hauseigene Fahrdienst die Tagesgäste in die Einrichtung, und bringt diese auch wieder nach Hause. Außerdem bieten wir den Transport von RollstuhlfahrerInnen an.
Anspruch auf Pflegeleistung
Ist die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße möglich, oder eine Ergänzung beziehungsweise Entlastung nötig, bieten sich verschiedene Pflegeformen an. Eine wichtige Unterstützung kann dabei die Betreuung in unserer Tagespflegeeinrichtung sein.
Wenn Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegegrad zugeteilt wird, stehen Ihnen Leistungen für die Pflege zu.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.
Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. Der Anspruch auf teilstationäre Sachleistungen gilt für Versicherte der Pflegegrade
2 bis 5. Personen des Pflegegrades 1 können ausschließlich den Entlastungsbetrag einsetzen.
§41 SGB XI
Tages- und Nachtpflege
... regelt den Anspruch auf teilstationäre Pflege, also Tages- und Nachtpflege, für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder gestärkt werden soll.
Aktuelle Pflegesätze (Stand: 2025)
PG 1 - €
PG 2 721,00 €
PG 3 1.357,00 €
PG 4 1.685,00 €
PG 5 2.085,00 €
§43b SGB XI
zusätzliche Betreuung u. Aktivierung
... regelt den Anspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen (für Verbesserungen im Pflegealltag).
Aktuelle Pflegesätze (Stand: 2025)
PG 1 - €
PG 2 10,41 €
PG 3 10,41 €
PG 4 10,41 €
PG 5 10,41 €
§45b SGB XI
Entlastungsbetrag
… regelt den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich, der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen, z. B. der Tagespflege dient.
Entlastungsbetrag (Stand: 2025)
PG 1 131,00 €
PG 2 131,00 €
PG 3 131,00 €
PG 4 131,00 €
PG 5 131,00 €